NIS2-Umsetzungsfristen: Ein vollständiger Zeitplan für europäische Unternehmen

Für CISOs und IT-Leiter ist das Verständnis der NIS2-Richtlinie nur die halbe Miete; die Kenntnis der kritischen Fristen und der Nuancen der nationalen Umsetzung ist unerlässlich, um die Compliance zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Die Europäische Union legt übergeordnete Zeitpläne fest, aber die einzelnen Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, diese in ihre eigenen nationalen Gesetze zu überführen. Dies schafft eine dynamische Compliance-Landschaft, die eine genaue Überwachung und proaktives Handeln erfordert. Die Nichteinhaltung wichtiger Termine kann Ihre Organisation erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aussetzen.

Dieser Leitfaden bietet einen klaren Zeitplan für die NIS2-Umsetzung und entmystifiziert den nationalen Gesetzgebungsprozess. Er bietet umsetzbare Einblicke, die Ihnen helfen, Ihre Compliance-Reise effektiv zu gestalten.

Die Frist auf EU-Ebene: Der 17. Oktober 2024 erklärt

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie EU 2022/2555) ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Dies markierte den Beginn einer entscheidenden Periode für die Mitgliedstaaten. Die wichtigste Frist auf EU-Ebene, die für Organisationen relevant ist, war:

  • 17. Oktober 2024: Dies war die Frist, bis zu der alle EU-Mitgliedstaaten die NIS2-Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Gesetze umgesetzt haben mussten.

Was bedeutet dies für Ihre Organisation? Während die Richtlinie selbst den Rahmen vorgibt, entfaltet ihre direkte Rechtskraft für einzelne Einrichtungen durch diese nationalen Gesetze. Die Absicht war, dass ab dem 18. Oktober 2024 die umgesetzten nationalen Bestimmungen Anwendung finden würden und die Einhaltung ab diesem Datum vorgeschrieben wäre. Viele Mitgliedstaaten standen jedoch vor Herausforderungen bei der Einhaltung dieser strikten Frist.

Die Europäische Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil diese die vollständige Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht bis zur Frist am 17. Oktober 2024 nicht mitgeteilt hatten. Dies unterstreicht das Engagement der Kommission, eine zeitnahe und konsistente Umsetzung in der gesamten EU sicherzustellen, und verdeutlicht die Dringlichkeit für die Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebungsprozesse abzuschließen.

Was ist „nationale Umsetzung“? Ein CISO-Briefing

Die nationale Umsetzung ist der rechtliche Prozess, durch den die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen einer EU-Richtlinie in ihre eigenen nationalen Rechtsrahmen aufnehmen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen, die direkt anwendbar sind, legen Richtlinien spezifische Ziele fest, die die Mitgliedstaaten erreichen müssen, überlassen es aber den nationalen Behörden, über die genaue Form und die Methoden zur Erreichung dieser Ziele zu entscheiden.

Für CISOs ist das Verständnis der nationalen Umsetzung aus mehreren Gründen entscheidend:

  • Rechtliche Durchsetzbarkeit: Die direkten rechtlichen Verpflichtungen Ihrer Organisation und die Strafen bei Nichteinhaltung werden durch das nationale Gesetz definiert, das NIS2 in Ihrem Tätigkeitsland umsetzt, nicht direkt durch die EU-Richtlinie.
  • Lokale Besonderheiten: Obwohl NIS2 eine gemeinsame Basis festlegt, können nationale Gesetze zusätzliche spezifische Anforderungen, Klarstellungen oder lokale Verwaltungsabläufe einführen (z.B. benannte zuständige Behörden wie das BSI in Deutschland, spezifische Meldewege oder detaillierte Leitlinien zur Umsetzung).
  • Unterschiedliche Fristen: Obwohl die EU eine gemeinsame Umsetzungsfrist festlegte, kann das tatsächliche Datum, an dem das nationale Gesetz für Unternehmen in Kraft tritt, variieren. Einige Mitgliedstaaten haben die Frist möglicherweise eingehalten, während andere sich noch im Gesetzgebungsprozess befinden, was zu Verzögerungen bei der Anwendung der neuen Regeln führt.
  • Leitlinien und Unterstützung: Nationale Cybersicherheitsbehörden (z.B. das BSI in Deutschland) werden länderspezifische Leitlinien, Empfehlungen und Tools herausgeben, um Organisationen bei der Erfüllung ihrer Compliance-Verpflichtungen gemäß den nationalen NIS2-Gesetzen zu unterstützen.

Daher ist es unzureichend, sich ausschließlich auf die EU-Richtlinie zu verlassen. Organisationen müssen den Gesetzgebungsfortschritt und die von den zuständigen nationalen Behörden in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, herausgegebenen Leitlinien aktiv überwachen, um eine vollständige und zeitnahe Compliance sicherzustellen.

Status-Tracker: Umsetzungsgesetze in Deutschland und den Niederlanden

Stand September 2025 variiert die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht in den Mitgliedstaaten. Hier ein Überblick über den Status in Deutschland und den Niederlanden:

LandName der nationalen NIS2-GesetzgebungUmsetzungsstatus (Stand Sep 2025)Erwartetes Inkrafttreten für UnternehmenWichtige nationale Behörde
DeutschlandNIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)Ein Regierungsentwurf wurde im Juli 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und soll im August 2025 dem Bundesrat vorgelegt werden. Der Gesetzgebungsprozess läuft noch.Ende 2025 oder Anfang 2026 (geschätzt)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
NiederlandeCyberbeveiligingswet (Cbw)Gesetzgebungsprozess läuft noch. Die Europäische Kommission hat im Mai 2025 ein mit Gründen versehenes Gutachten an die Niederlande gesandt, weil diese die Umsetzungsverpflichtung nicht vollständig erfüllt haben.Q2 2026 (geschätzt)Nationaal Cyber Security Centrum (NCSC)

Haftungsausschluss: Die in dieser Tabelle bereitgestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten vom September 2025 und können sich ändern. Organisationen sollten offizielle nationale Regierungsquellen und Rechtsberatung für die genauesten und aktuellsten Informationen konsultieren.

Diese Verzögerungen bedeuten, dass, obwohl das ursprüngliche Anwendungsdatum der EU, der 18. Oktober 2024, verstrichen ist, die spezifischen nationalen rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen in diesen Ländern erst dann vollständig in Kraft treten, wenn ihre jeweiligen nationalen Gesetze förmlich angenommen und umgesetzt sind. Dennoch wird dringend zu proaktiver Vorbereitung geraten, da die Kernanforderungen der NIS2-Richtlinie in der gesamten EU konsistent bleiben.


Wie Nistra Sie bei der Einhaltung von Fristen unterstützt

Die unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungslandschaften und gestaffelten Inkrafttretensdaten stellen eine erhebliche Herausforderung für multinationale Organisationen oder solche dar, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Die manuelle Verfolgung des Umsetzungsstatus in mehreren Ländern, die Interpretation von Gesetzestexten und die Abstimmung interner Compliance-Bemühungen mit sich entwickelnden nationalen Gesetzen ist ressourcenintensiv und fehleranfällig.

Nistras KI-gestützte Plattform bietet entscheidende Unterstützung in diesem komplexen Umfeld. Unser NIS2 Compliance Assessment überwacht kontinuierlich regulatorische Aktualisierungen in allen EU-Mitgliedstaaten und verfolgt den Fortschritt der nationalen Umsetzungsgesetze. Wir integrieren Echtzeitinformationen und offizielle Leitlinien von nationalen Cybersicherheitsbehörden direkt in Ihre personalisierte Compliance-Roadmap.

Mit Nistra können Sie:

  • Zeitnahe Benachrichtigungen über kritische NIS2-Fristen und Gesetzesänderungen in Ihren Tätigkeitsländern erhalten.
  • Konsolidierte, länderspezifische Zusammenfassungen nationaler NIS2-Gesetze und deren Auswirkungen abrufen.
  • Ihre Compliance-Strategie proaktiv an die aktuellsten nationalen Anforderungen anpassen.

Bleiben Sie informiert, mindern Sie Risiken und stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation stets auf den nächsten Compliance-Meilenstein vorbereitet ist.

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Zitationen:

Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie). Amtsblatt der Europäischen Union. L 333/80. (Zugänglich über EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj)

Europäische Kommission. “Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen Nichtmitteilung nationaler Umsetzungsmaßnahmen der NIS2-Richtlinie.” (Siehe offizielle Pressemitteilungen oder Vertragsverletzungsberichte der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). “Informationen zum NIS2-Umsetzungsgesetz.” (Siehe offizielle BSI-Website für Updates: https://www.bsi.bund.de/)

Nationaal Cyber Security Centrum (NCSC). “Cyberbeveiligingswet (Cbw) / NIS2.” (Siehe offizielle NCSC-Website für Updates: https://www.ncsc.nl/)